14. Oktober 2008
Eine Mark hat u.a. die Funktion, eine Brücke zwischen einem Produkt und einem Unternehmen herzustellen. Dies können nicht nur Worte und Bilder, sondern auch Formen. Wenn jemand z.B. die typische Coca-Cola Flasche sie
ht, denkt er an die Coca-Cola Company, auch wenn auf der Flasche deren Schriftzug nicht zu sehen ist. Die Coca-Cola-Flasche konnte somit als Marke (Formmarke) registriert werden.
Als Formmarke wurde vom deutschen Bundesgerichtshof nun auch die Milchschnitte von Ferrero anerkannt. Dabei reichte bereits eine Bekanntheit von 52 % (DE BGH vom 25.10.2007, I ZB 22/04).
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9. Oktober 2008
Es gilt das Sprichwort: pacta sunt servanda - einmal geschlossene Verträge müssen eingehalten werden. Das bedeutet, ein Vertrag, den man einmal unterzeichnet hat, kann man nicht widerrufen, ausser das Gesetz sieht dies explizit vor* **. Darum ist dringend zu raten, einen Vertrag, den man nicht versteht oder dessen Auswirkungen man nicht abschätzen kann, schon gar nicht zu unterzeichnen. Oder man fragt so lange nach, bis man den Vertrag versteht. Eine falsche Scham ist im Vertragsrecht fehl am Platz.
*Ein Widerruf ist insbesondere möglich bei Haustürgeschäften (gilt auch für Werbefahrten, jedoch nicht für E-Commerce und im geschäftlichen Bereich) (Art. 40a OR ff.) und bei Konsumkrediten (insbesondere Leasing) (Art. 16 KKG).
**Auch kündigen kann man einen Vertrag nur, wenn der Vertrags selbst oder das Gesetz eine Kündigung vorsieht - unbedingt beachten!
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7. Oktober 2008
Wann ist vor Gericht etwas bewiesen? Ganz einfach: wenn der Richter der Überzeugung ist, dass es so ist. Es gilt in der Regel der Grundsatz der freien Beweiswürdigung. Mit anderen Worten: man muss den Richter finden, der der eigenen Meinung ist, dann hat man gewonnen!
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7. Oktober 2008
In unserer Praxis ist häufig nicht die Rechtsfrage das effektive Problem, sondern die Beweislage. Wenn man es beweisen könnte, hätte man Recht! Darum gilt: Beweise sichern, Beweise sichern!
Wie z.B. heute Morgen. Ich war mir heute Morgen plötzlich nicht mehr sicher, ob ich einen Zahnarzttermin gehabt hätte, d.h. ob ich ihn verpasst habe
Der Termin wurde lediglich telefonisch vereinbart. Wie hätte ich beweisen können, dass der Termin effektiv für morgen und nicht für heute vereinbart wurde? Wohl kaum mit dem Telefonat, aber möglicherweise mit einer E-Mail-Bestätigung. Und dies gilt nicht nur für Zahnarzttermine …
P.S. Glück gehabt, der Termin ist effektiv erst morgen
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7. Oktober 2008
Eigentlich ist es logisch: nur wer für ein Unternehmen unterschriftsberechtigt ist, kann für das Unternehmen einen Vertrag unterzeichnen. Trotzdem finden wir in der Praxis immer wieder Verträge, bei denen jemand unterschrieben hat, der nicht unterschriftsberechtig ist. Selten kontrolliert eine Vertragspartei, ob ihr Gegenüber überhaupt einen Vertrag rechtsgültig zeichnen kann. Ein Blick in das Eidg. Handelsregister, das man über den Link http://www.zefix.ch/ erreicht, würde genügen!
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