Was “Calvi” heisst muss französisch sein

Die Calvi S.p.A, ein italienisches Unternehmen, wollte für die Schweiz die Marke “Calvi” für Metallteile registrieren. Das Schweizerischerische Bundesgericht hat dies nun letztinstanzlich abgelehnt. Eine Recherche des Gerichts auf der Plattform “Google” (!) hat ergeben, dass praktisch alle digitalen Wege zur korsischen Hafenstadt “Calvi” führen. Damit handelt es sich für die letzte Instanz bei der Bezeichnung “Calvi” um einen geografischen Namen, der als Bezeichnung (Herkunftsbezeichnung) für Produkte aus Frankreich verstanden werden kann. Dies treffe bei den Produkten der italienischen Firma nicht zu.

BGer Urteil 4A_587/2008 vom 09.03.2009 (wird publiziert)

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