Keine Marke “Post” für Post

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Mit Urteil vom 1. Dezember 2008 hat das Schweizerische Bundesgericht entschieden, dass das Wort “Post” insbesondere für eigentliche Postdienstleistungen (z.B. Zustellung von Briefen und Paketen) von der Schweizerischen Post nicht als Marke monoplisiert werden kann, da das Zeichen für diese beschreibend ist und damit auch anderen Unternehmen mit entsprechenden Dienstleistungen (z.B. UPS, DHL und FedEx) zur Verfügung stehen muss (sogenanntes Gemeingut, Art. 2 MSchG).

Schweizerisches Bundesgericht 4A_370/2008 vom 01.12.2008

Dagegen konnte das typische Gelb der Schweizerischen Post von dieser insbesondere für Postdienstleistungen als Marke registriert werden, da es im Markt von einer Mehrheit des Publikums direkt mit der Schweizerischen Post in Verbindung gebracht wird (CH-Marke 496219, vgl. http://www.swissreg.ch/).

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