<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<!-- generator="wordpress/2.2 DE-Edition" -->
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	>

<channel>
	<title>www.juristenfutter.ch</title>
	<link>http://www.juristenfutter.ch</link>
	<description>der juristische blog für nichtjuristen</description>
	<pubDate>Thu, 13 Aug 2009 09:38:37 +0000</pubDate>
	<generator>http://wordpress.org/?v=2.2</generator>
	<language>de</language>
			<item>
		<title>Keine Fingerabdrücke von Badegästen</title>
		<link>http://www.juristenfutter.ch/?p=49</link>
		<comments>http://www.juristenfutter.ch/?p=49#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 13 Aug 2009 09:28:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.juristenfutter.ch/?p=49</guid>
		<description><![CDATA[Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Entscheid festgestellt, dass es unverhältnismässig ist, wenn der Betreiber eines Hallenbads von seinen Badegästen als Eintrittskontrolle biometrische Daten, im Konkrten einen Fingerabdruck verlangt, die er beim Einritt mit seiner Datenbank vergleicht. Gemäss Bundesverwaltungsgericht gibt es andere Eintrittssysteme, mit denen sich der gleiche Erfolg erzielen lässt, die aber weniger stark in die informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://www.juristenfutter.ch/wp-content/uploads/2009/08/fingerabdruck.jpg" style="width: 173px; height: 208px" align="left" height="480" width="339" />Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Entscheid festgestellt, dass es unverhältnismässig ist, wenn der Betreiber eines Hallenbads von seinen Badegästen als Eintrittskontrolle biometrische Daten, im Konkrten einen Fingerabdruck verlangt, die er beim Einritt mit seiner Datenbank vergleicht. Gemäss Bundesverwaltungsgericht gibt es andere Eintrittssysteme, mit denen sich der gleiche Erfolg erzielen lässt, die aber weniger stark in die informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen eingreifen. Eine Möglichkeit wäre für das Bundesverwaltungsgericht, dass die biometrischen Daten lediglich auf einer Karte abgespeichert würden, die im Besitze des Betroffenen bleibt.</p>
<p><a target="_blank" href="http://relevancy.bger.ch/pdf/azabvger/2009/a_03908_2008_2009_08_04_t.pdf">Schweizerisches Bundesverwaltungsgericht A-3908 vom 04.08.2009</a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.juristenfutter.ch/?feed=rss2&amp;p=49</wfw:commentRss>
		</item>
		<item>
		<title>Persönlichkeitsschutz trotz Internet-Publikation</title>
		<link>http://www.juristenfutter.ch/?p=42</link>
		<comments>http://www.juristenfutter.ch/?p=42#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 12 Jun 2009 13:31:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Persönlichkeitssrecht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.juristenfutter.ch/?p=42</guid>
		<description><![CDATA[Der Presserat hat den Sonntags-Blick gerügt, weil dieser die Privatsphäre einer Person verletzt habe. Die Zeitung berichtete über die künstliche Befruchtung, wobei sie als Beispiel die Geschichte einer Frau aufgriff, die ihre Geschichte vorher bereits selbst mit Foto im Internet veröffentlicht hatte. Die Frau wurde von Sonntags-Blick zuvor angefragt, lehnte es aber ab, im Artikel mit Foto genannt zu [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Presserat hat den Sonntags-Blick gerügt, weil dieser die Privatsphäre einer Person verletzt habe. Die Zeitung berichtete über die künstliche Befruchtung, wobei sie als Beispiel die Geschichte einer Frau aufgriff, die ihre Geschichte vorher bereits selbst mit Foto im Internet veröffentlicht hatte. Die Frau wurde von Sonntags-Blick zuvor angefragt, lehnte es aber ab, im Artikel mit Foto genannt zu werden. Trotzdem publizierte die Zeitung die Geschichte. Für Sonntags-Blick stellt diese Publikation kein Problem dar. Die Frau hätte mit der eigenen Publikation ihrer Geschichte im Internet diese öffentlich gemacht und geniesse damit keinen entsprechenden Persönlichkeitsschutz mehr. Der Presserat fand nun aber, dass eine Zeitung ein grösseres Publikum als eine private, einem speziellen Thema gewidmete Website habe.</p>
<p><em>Quelle: sda/NZZ 12.06.2009, S. 18</em></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.juristenfutter.ch/?feed=rss2&amp;p=42</wfw:commentRss>
		</item>
		<item>
		<title>Donald Duck ist 75 - und die Rechte an ihm?</title>
		<link>http://www.juristenfutter.ch/?p=39</link>
		<comments>http://www.juristenfutter.ch/?p=39#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 09 Jun 2009 10:40:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>

		<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>

		<category><![CDATA[Immaterialgüterrecht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.juristenfutter.ch/?p=39</guid>
		<description><![CDATA[Am 9. Juni 1934 erschien die Comics-Figur &#8220;Donald Duck&#8221; ein erstes Mal in der Öffentlichkeit im Zeichentrickfilm &#8220;The Wise Little Hen&#8221;. Gestalter und damit Urheber der Figur &#8220;Donald Duck&#8221; ist der amerikanische Zeichner Al Taliaferro, der im Jahr 1969 gestorben ist.
Donald Duck ist also heute 75 Jahre alt geworden. Für die Jurist ist weniger das Alter interessant, sondern [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.juristenfutter.ch/wp-content/uploads/2009/06/donald-duck.jpg" title="donald-duck.jpg"><img src="http://www.juristenfutter.ch/wp-content/uploads/2009/06/donald-duck.jpg" alt="donald-duck.jpg" style="width: 209px; height: 199px" align="left" title="donald-duck.jpg" height="199" width="209" /></a>Am 9. Juni 1934 erschien die Comics-Figur &#8220;Donald Duck&#8221; ein erstes Mal in der Öffentlichkeit im Zeichentrickfilm &#8220;The Wise Little Hen&#8221;. Gestalter und damit Urheber der Figur &#8220;Donald Duck&#8221; ist der amerikanische Zeichner Al Taliaferro, der im Jahr 1969 gestorben ist.</p>
<p>Donald Duck ist also heute 75 Jahre alt geworden. Für die Jurist ist weniger das Alter interessant, sondern die Frage, wie lange diese Ente rechtlich noch geschützt ist.</p>
<p>Massgeben für diese Frage ist primär das Urheberrecht. Durch die sogenannte &#8220;Berner Übereinkunft&#8221;, die es seit Ende 19. Jahrhunderts (!) gibt, erhielt die Figur mit ihrer Entstehung weltweiten urheberrechtlichen Schutz; und zwar für die Dauer des Lebens ihres Gestalters und noch während mindestens fünfzig Jahren nach dessen Tod. Das heisst, die Figur ist weltweit noch mindestens bis ins Jahre 2019 geschützt. In der Schweiz, wie in vielen anderen Ländern, geniesst sie sogar einen Schutz bis siebzig Jahre nach dem Tod ihres Kreateurs, also bis 2039! Und danach? The Walt Disney Company hat vorgesorgt. Die Figur ist mehrfach als Marke registriert. Damit dauert ihr Schutz ewig, d.h. solange die Marke jeweils verlängert wird. Also, Happy Birthday Donald Duck und auf ein langes Leben!&#8230;</p>
<p>Quelle Fakten: Neue Luzerner Zeitung 10.06.2009, S. 37</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.juristenfutter.ch/?feed=rss2&amp;p=39</wfw:commentRss>
		</item>
		<item>
		<title>Freie Bahn für Privatdatendetektive</title>
		<link>http://www.juristenfutter.ch/?p=38</link>
		<comments>http://www.juristenfutter.ch/?p=38#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 08 Jun 2009 13:58:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>

		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.juristenfutter.ch/?p=38</guid>
		<description><![CDATA[Gemäss einem neuen, noch nicht rechtskräftigen Entscheid des Schweizerischen Bundesverwaltungsgerichts, darf jedermann in Peer-to-Peer-Netzwerken systematisch nach Urheberechtsverletzungen suchen und die dabei gewonnen Informationen sammeln, um sie an die Inhaber der allfällig verletzten Urheberrechte weiterzugeben. Dieses Verhalten verstösst nicht gegen das Schweizerische Datenschutzgesetz (DSG).  Die Richter gelangen immerhin zum Schluss, dass das fragliche Sammeln und Weitergeben von technischen Informationen eine [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gemäss einem neuen, noch nicht rechtskräftigen Entscheid des Schweizerischen Bundesverwaltungsgerichts, darf jedermann in Peer-to-Peer-Netzwerken systematisch nach Urheberechtsverletzungen suchen und die dabei gewonnen Informationen sammeln, um sie an die Inhaber der allfällig verletzten Urheberrechte weiterzugeben. Dieses Verhalten verstösst nicht gegen das Schweizerische Datenschutzgesetz <a target="_blank" href="http://www.admin.ch/ch/d/sr/c235_1.html" title="DSG">(DSG)</a>.  Die Richter gelangen immerhin zum Schluss, dass das fragliche Sammeln und Weitergeben von technischen Informationen eine Bearbeitung von Personendaten im Sinne des DSG darstellt. Die Richter anerkennen auch, dass diese Datenbearbeitung die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzen. Das Bundesverwaltungsgericht kommt jedoch zum Schluss, dass diese Pesönlichkeitsverletzung nicht widerrechtlich ist, da überwiegende private und/oder öffentlichrechtliche Interessen die Verletzung rechtfertigen und es erscheint dem Gericht weder missbräuchlich, noch unverhältnismässig, technische Daten zu sammeln, um damit Urheberrechtspriaten zu identifizieren. Nicht überlegt hat sich offenbar das Gericht, dass man beim &#8220;Schnüffeln&#8221; im Netz ja noch nicht weiss, ob überhaupt ein Urheberrecht verletzt wird. Also frei Bahn für die Privatdatendetektive &#8230;</p>
<p>Quelle: NZZ 05.06.2009 S. 15; <a target="_blank" href="http://relevancy.bger.ch/pdf/azabvger/2009/a_03144_2008_2009_05_27_t.pdf">Urteil A-3144/2008 vom 27.05.2009</a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.juristenfutter.ch/?feed=rss2&amp;p=38</wfw:commentRss>
		</item>
		<item>
		<title>Bittere Schokolade für Mars</title>
		<link>http://www.juristenfutter.ch/?p=33</link>
		<comments>http://www.juristenfutter.ch/?p=33#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 27 May 2009 18:17:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Lauterkeitsrecht]]></category>

		<category><![CDATA[Immaterialgüterrecht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.juristenfutter.ch/?p=33</guid>
		<description><![CDATA[
   
Mars hat vor dem Handelsgericht des Kantons Aargau gegen Nestlé geklagt und behauptet, Nestlé lehne sich mit der Verpackung von &#8220;KitKat Pop Choc&#8221; an die Verpackung ihres Produkts &#8220;Maltesers&#8221; an und beute damit dessen guten Ruf aus.
Das Schweizerische Bundesgericht hat nun letztinstanzlich entschieden, dies treffe nicht zu. Die verschiedenen Namen und Schriftbilder böten ausreichend Schutz vor der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.juristenfutter.ch/wp-content/uploads/2009/05/maltesers.jpg" title="maltesers.jpg"></a></p>
<p><a href="http://www.juristenfutter.ch/wp-content/uploads/2009/05/maltesers.jpg" title="maltesers.jpg"></a><a href="http://www.juristenfutter.ch/wp-content/uploads/2009/05/maltesers.jpg" title="maltesers.jpg"></a><a href="http://www.juristenfutter.ch/wp-content/uploads/2009/05/maltesers.jpg" title="maltesers.jpg"></a><a href="http://www.juristenfutter.ch/wp-content/uploads/2009/05/maltesers.jpg" title="maltesers.jpg"></a><a href="http://www.juristenfutter.ch/wp-content/uploads/2009/05/maltesers.jpg" title="maltesers.jpg"><img hspace="0" border="0" src="http://www.juristenfutter.ch/wp-content/uploads/2009/05/maltesers.jpg" alt="maltesers.jpg" style="width: 206px; height: 194px" title="maltesers.jpg" height="194" width="206" /></a>  <a href="http://www.juristenfutter.ch/wp-content/uploads/2009/05/kitkat.jpg" title="kitkat.jpg"><img src="http://www.juristenfutter.ch/wp-content/uploads/2009/05/kitkat.jpg" alt="kitkat.jpg" style="width: 231px; height: 176px" height="196" width="258" /></a><a href="http://www.juristenfutter.ch/wp-content/uploads/2009/05/maltesers.jpg" title="maltesers.jpg"></a> </p>
<p>Mars hat vor dem Handelsgericht des Kantons Aargau gegen Nestlé geklagt und behauptet, Nestlé lehne sich mit der Verpackung von &#8220;KitKat Pop Choc&#8221; an die Verpackung ihres Produkts &#8220;Maltesers&#8221; an und beute damit dessen guten Ruf aus.</p>
<p>Das Schweizerische Bundesgericht hat nun letztinstanzlich entschieden, dies treffe nicht zu. Die verschiedenen Namen und Schriftbilder böten ausreichend Schutz vor der Verwechslung. Es sei nicht davon auszugehen, dass ein Konsument zu Hause enttäuscht feststellen müsse, irrtümlich das falsche Produkt gekauft zu haben.</p>
<p>Quelle: SDA/ATS 26.05.2009</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.juristenfutter.ch/?feed=rss2&amp;p=33</wfw:commentRss>
		</item>
		<item>
		<title>Was &#8220;Calvi&#8221; heisst muss französisch sein</title>
		<link>http://www.juristenfutter.ch/?p=32</link>
		<comments>http://www.juristenfutter.ch/?p=32#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 26 May 2009 08:19:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>

		<category><![CDATA[Immaterialgüterrecht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.juristenfutter.ch/?p=32</guid>
		<description><![CDATA[Die Calvi S.p.A, ein italienisches Unternehmen, wollte für die Schweiz die Marke &#8220;Calvi&#8221; für Metallteile registrieren. Das Schweizerischerische Bundesgericht hat dies nun letztinstanzlich abgelehnt. Eine Recherche des Gerichts auf der Plattform &#8220;Google&#8221; (!) hat ergeben, dass praktisch alle digitalen Wege zur korsischen Hafenstadt &#8220;Calvi&#8221; führen. Damit handelt es sich für die letzte Instanz bei der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Calvi S.p.A, ein italienisches Unternehmen, wollte für die Schweiz die Marke &#8220;Calvi&#8221; für Metallteile registrieren. Das Schweizerischerische Bundesgericht hat dies nun letztinstanzlich abgelehnt. Eine Recherche des Gerichts auf der Plattform &#8220;Google&#8221; (!) hat ergeben, dass praktisch alle digitalen Wege zur korsischen Hafenstadt &#8220;Calvi&#8221; führen. Damit handelt es sich für die letzte Instanz bei der Bezeichnung &#8220;Calvi&#8221; um einen geografischen Namen, der als Bezeichnung (Herkunftsbezeichnung) für Produkte aus Frankreich verstanden werden kann. Dies treffe bei den Produkten der italienischen Firma nicht zu.</p>
<p><a target="_blank" href="http://jumpcgi.bger.ch/cgi-bin/JumpCGI?id=09.03.2009_4A_587/2008">BGer Urteil 4A_587/2008 vom 09.03.2009 (wird publiziert)</a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.juristenfutter.ch/?feed=rss2&amp;p=32</wfw:commentRss>
		</item>
		<item>
		<title>Keine Marke &#8220;Post&#8221; für Post</title>
		<link>http://www.juristenfutter.ch/?p=28</link>
		<comments>http://www.juristenfutter.ch/?p=28#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 20 Jan 2009 14:25:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.juristenfutter.ch/?p=28</guid>
		<description><![CDATA[

Mit Urteil vom 1. Dezember 2008 hat das Schweizerische Bundesgericht entschieden, dass das Wort &#8220;Post&#8221; insbesondere für eigentliche Postdienstleistungen (z.B. Zustellung von Briefen und Paketen) von der Schweizerischen Post nicht als Marke monoplisiert werden kann, da das Zeichen für diese beschreibend ist und damit auch anderen Unternehmen mit entsprechenden Dienstleistungen (z.B. UPS, DHL und FedEx) [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.juristenfutter.ch/wp-content/uploads/2009/01/briefkasten.jpg" title="briefkasten.jpg"></a><a href="http://www.juristenfutter.ch/wp-content/uploads/2009/01/briefkasten.jpg" title="briefkasten.jpg"></a></p>
<p><a href="http://www.juristenfutter.ch/wp-content/uploads/2009/01/briefkasten.jpg" title="briefkasten.jpg"><img width="89" src="http://www.juristenfutter.ch/wp-content/uploads/2009/01/briefkasten.jpg" alt="briefkasten.jpg" height="126" style="width: 89px; height: 126px" title="briefkasten.jpg" /></a></p>
<p>Mit Urteil vom 1. Dezember 2008 hat das Schweizerische Bundesgericht entschieden, dass das Wort &#8220;Post&#8221; insbesondere für eigentliche Postdienstleistungen (z.B. Zustellung von Briefen und Paketen) von der Schweizerischen Post nicht als Marke monoplisiert werden kann, da das Zeichen für diese beschreibend ist und damit auch anderen Unternehmen mit entsprechenden Dienstleistungen (z.B. UPS, DHL und FedEx) zur Verfügung stehen muss (sogenanntes Gemeingut, <a target="_blank" href="http://www.admin.ch/ch/d/sr/232_11/a2.html">Art. 2 MSchG</a>).</p>
<p><a target="_blank" href="http://jumpcgi.bger.ch/cgi-bin/JumpCGI?id=01.12.2008_4A_370/2008">Schweizerisches Bundesgericht 4A_370/2008 vom 01.12.2008</a></p>
<p>Dagegen konnte das typische Gelb der Schweizerischen Post von dieser insbesondere für Postdienstleistungen als Marke registriert werden, da es im Markt von einer Mehrheit des Publikums direkt mit der Schweizerischen Post in Verbindung gebracht wird (CH-Marke 496219, vgl. <a target="_blank" href="http://www.swissreg.ch/">http://www.swissreg.ch/</a>).</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.juristenfutter.ch/?feed=rss2&amp;p=28</wfw:commentRss>
		</item>
		<item>
		<title>AGB sind auch Verträge</title>
		<link>http://www.juristenfutter.ch/?p=26</link>
		<comments>http://www.juristenfutter.ch/?p=26#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 20 Jan 2009 13:57:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Konsumentenrecht]]></category>

		<category><![CDATA[Vertragsrecht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.juristenfutter.ch/?p=26</guid>
		<description><![CDATA[
Die Erfahrung und eine aktuelle Strassenumfrage der Sendung &#8220;Espresso&#8221; von Schweizer Radio DRS 1 zeigt, dass die meisten Leute allgemeine Geschäftsbedingungen in der Regel nicht lesen. Als Grund geben viele an, dass sie AGB sowieso nicht verstehen würden. AGB sind aber auch Verträge und wenn man sie einmal unterzeichnet oder stillschweigend akzeptiert hat, sind sie einzuhalten. Ein [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.juristenfutter.ch/wp-content/uploads/2009/01/drs-1.gif" title="drs-1.gif"><img src="http://www.juristenfutter.ch/wp-content/uploads/2009/01/drs-1.gif" alt="drs-1.gif" /></a></p>
<p>Die Erfahrung und eine aktuelle Strassenumfrage der Sendung &#8220;Espresso&#8221; von Schweizer Radio DRS 1 zeigt, dass die meisten Leute allgemeine Geschäftsbedingungen in der Regel nicht lesen. Als Grund geben viele an, dass sie AGB sowieso nicht verstehen würden. AGB sind aber auch Verträge und wenn man sie einmal unterzeichnet oder stillschweigend akzeptiert hat, sind sie einzuhalten. Ein Widerrufsrecht ist im schweizerischen Vertragsrecht die Ausnahme.</p>
<p>Was man im Zusammenhang mit AGB noch beachten muss und was man unternehmen kann, wenn man das Gefühl hat, man sei mit AGB über den Tisch gezogen worden, erfährt man in einem Beitrag der Konsumentensendung &#8220;Espresso&#8221; von Schweizer Radio DRS 1, in dem ich den Redaktorinnen Edith Gillmann und Ladina Spiess dazu Auskunft gebe.</p>
<p><a target="_blank" href="http://www.drs1.ch/www/de/drs1/sendungen/espresso/2649.sh10067178.html">www.drs1.ch/www/de/drs1/sendungen/espresso/2649.sh10067178.html</a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.juristenfutter.ch/?feed=rss2&amp;p=26</wfw:commentRss>
		</item>
		<item>
		<title>Prüfe wer sich bindet! - &#8220;No Deal&#8221; für Roman Kilchsberger</title>
		<link>http://www.juristenfutter.ch/?p=23</link>
		<comments>http://www.juristenfutter.ch/?p=23#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 16 Nov 2008 14:31:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Vertragsrecht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.juristenfutter.ch/?p=23</guid>
		<description><![CDATA[Roman Kilchsberger, populärer Moderator der Spielshow &#8220;Deal or No Deal?&#8221; des Schweizer Fernsehens (SF) kann keinen weiteren Job beim deutschen Privatsender Sat 1 annehmen, da er in seinem Vertrag mit SF eine Eklusivklausel hat. Das hat Kilchsberger offenbar erst gemerkt, als ihm SF das Zusatzengagement untersagte. Wie heisst es lateinisch so schön: pacta sunt servanda - [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.juristenfutter.ch/wp-content/uploads/2008/11/deal-or-no-deal.jpg" title="Deal or No Deal"><img border="0" vspace="10" align="left" width="300" src="http://www.juristenfutter.ch/wp-content/uploads/2008/11/deal-or-no-deal.jpg" hspace="10" alt="Deal or No Deal" style="width: 300px" title="Deal or No Deal" /></a>Roman Kilchsberger, populärer Moderator der Spielshow &#8220;Deal or No Deal?&#8221; des Schweizer Fernsehens (SF) kann keinen weiteren Job beim deutschen Privatsender Sat 1 annehmen, da er in seinem Vertrag mit SF eine Eklusivklausel hat. Das hat Kilchsberger offenbar erst gemerkt, als ihm SF das Zusatzengagement untersagte. Wie heisst es lateinisch so schön: pacta sunt servanda - Verträge müssen eingehalten werden. Darum prüfe wer sich bindet! Oder wie es Kilchsberger zwischenzeitlich sagt: &#8220;Wenn ich das nächste Mal einen Vertrag unterschreibe, denke ich vorher darüber nach, was drinsteht&#8221; &#8230;</p>
<p>SonntagsZeitung, 16.11.2008, S. 8; Bild: www.sf.tv</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.juristenfutter.ch/?feed=rss2&amp;p=23</wfw:commentRss>
		</item>
		<item>
		<title>Marken auch im Ausland registrieren?</title>
		<link>http://www.juristenfutter.ch/?p=18</link>
		<comments>http://www.juristenfutter.ch/?p=18#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 17 Oct 2008 07:43:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>

		<category><![CDATA[Immaterialgüterrecht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.juristenfutter.ch/?p=18</guid>
		<description><![CDATA[
Der Schweizer Super-League Fussballclub Luzern (FCL) liess 1998 von der renommierten Werbeagentur Schmid &#38; Partner ein Logo entwerfen. Nun hat offenbar der Fussballclub Lassnitzthal (FCL) in Österreich das entsprechende Logo praktisch eins zu eins übernommen. Weggelassen wurde einfach einer der Löwen.
Der Fussballclub Luzern hat das nämliche Logo effektiv als Marke registrieren lassen (CH-Marke 469416), jedoch lediglich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img border="0" align="top" width="531" src="http://www.juristenfutter.ch/wp-content/uploads/2008/10/markenklau-fcl.jpg" alt="markenklau-fcl.jpg" height="298" style="width: 531px; height: 298px" title="markenklau-fcl.jpg" /></p>
<p>Der Schweizer Super-League Fussballclub Luzern (FCL) liess 1998 von der renommierten Werbeagentur Schmid &amp; Partner ein Logo entwerfen. Nun hat offenbar der Fussballclub Lassnitzthal (FCL) in Österreich das entsprechende Logo praktisch eins zu eins übernommen. Weggelassen wurde einfach einer der Löwen.</p>
<p>Der Fussballclub Luzern hat das nämliche Logo effektiv als Marke registrieren lassen (CH-Marke 469416), jedoch lediglich für die Schweiz. &#8220;Einen Schutz auf internationaler Ebene erachteten wir damals für nicht nötig. Auch weil dies ziemlich teuer ist.&#8221;, sagt die Marketingleiterin des Fussballclub Luzern in der Neuen Luzerner Zeitung vom 17. Oktober 2008.</p>
<p>Schade, denn damit ist das Logo in Österreich markenrechtlich effektiv nicht geschützt. Das heisst aber nicht, dass das Logo in Österreich ohne weiteres benützt werden kann. Denn das Logo geniesst sehr wahrscheinlich auch urheberrechtlichen Schutz. Kommt dazu, dass das Verhalten des Fussballclub Lassnitzthal wohl auch unlauter sein dürfte.</p>
<p>Der internationale Markenschutz ist übrigens nicht &#8220;ziemlich teuer&#8221;, wie die Marketingleiterin des Fussballclub Luzern gesagt hat. Er kostet bei einer Marke mit maximal drei Waren- und/oder Dienstleistungsklassen und einem Schutz in unseren Nachbarländern mit allem Drum und Dran rund CHF 2&#8242;000.00. Der Schutz in der Schweiz kostet rund CHF 1&#8242;000.00.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.juristenfutter.ch/?feed=rss2&amp;p=18</wfw:commentRss>
		</item>
	</channel>
</rss>
