Freie Bahn für Privatdatendetektive
Montag, den 8. Juni 2009Gemäss einem neuen, noch nicht rechtskräftigen Entscheid des Schweizerischen Bundesverwaltungsgerichts, darf jedermann in Peer-to-Peer-Netzwerken systematisch nach Urheberechtsverletzungen suchen und die dabei gewonnen Informationen sammeln, um sie an die Inhaber der allfällig verletzten Urheberrechte weiterzugeben. Dieses Verhalten verstösst nicht gegen das Schweizerische Datenschutzgesetz (DSG). Die Richter gelangen immerhin zum Schluss, dass das fragliche Sammeln und Weitergeben von technischen Informationen eine […]